Wer erhält die begehrten Zulassungen in Österreich?
Das österreichische Glücksspielgesetz, dass erst im Sommer erneuert wurde, soll nach dem Richterspruch des EuGH im Fall Engelmann im September wieder aufgearbeitet werden. Den Richtern des Gerichtshofs zufolge sollen Gesellschaften aus der Europäischen Union die Möglichkeit bekommen, in Österreich eine Zulassung für Casinos zu erhalten.
Wie dieses Zulassungsverfahren aussieht gibt das verantwortliche Finanzministerium noch nicht preis. In dem Regierungsentwurf im Bereich des Budgetbegleitgesetzes, gibt es genauere Infos. In diesem Gesetz sind auch wichtige Neustrukturierungen des Glücksspielgesetzes enthalten.
In der Gesetzesfassung vom Sommer sprach man nur ungenau von öffentlicher und durchsichtiger Suche nach Bewerber. Kritiker meinten, dass dies bedeute, dass der Finanzminister diese Wahl ganz willkürlich treffen kann. In dieser Industrie steht es fast fest, dass Casinos Austria, die bisher das Monopol innehatte erneut 12 der 15 Zulassungen für Spielbanken erhält.
Die drei anderen Genehmigungen soll der Automatenhersteller Novomatic erhalten. Die Bekanntmachungen für die 15 Zulassungen im Bereich Casino und die Lotteriegenehmigung sollen zu Beginn des nächsten Jahres anfangen.
Das Urteil des Gerichtshofs heißt für den Gesetzgeber in Österreich, dass es das Gesetz verbessern muss. In dem Entwurf der Regierung steht, dass die Suche nach Bewerbern öffentlich gemacht werden muss und nach den Prinzipien der Durchsichtigkeit und der Gleichstellung erfolgen muss.
Zudem hat der Finanzminister die Möglichkeit, einen Beirat zur Beratung, der die Bewerbungen begutachten soll, ins Leben zu rufen. Dies ist auch für die Zulassung im Bereich Lotterie der Fall. Die Vorgaben im Hinblick auf die Ansässigkeit der Casino Anbieter müssen ebenfalls mit dem Recht in der EU kompatibel sein.
Nach der gültigen Gesetzesfassung sind Unternehmen, die nicht aus Österreich stammen und hier ein Casino eröffnen wollen, nach dem Erhalt der Zulassung verpflichtet eine KG mit Sitz in Österreich zu gründen. Diese Methode wird von Rechtsexperten als nicht kompatibel mit dem Recht der EU bewertet.
Man will dies nun außer Acht lassen, wenn die nicht österreichische KG im Land eine gleichgestellte Zulassung für eine Spielbank vorweisen kann und unter eine staatliche Glücksspielüberwachung fällt. Diese Vorgaben sollen auch für den Inhaber der Lottolizenz gültig sein.
Doch man will es den ausländischen Bewerbern nicht leicht machen. Die Bedingungen sind nicht gegeben wenn das Lizenzland einem Bewerber um die Zulassung nur das Anbieten von realen Spielbanken, Glücksspielautomaten, Online Glücksspiel und Sportwetten erlaubt. Nur so sei eine wirksame und ordnungspolitische Überwachung auch in Bezug auf Betreiber von Lotterien und Casinos aus dem Ausland machbar.
Mit den letztgenannten Argumenten rechtfertigt man, dass die Geschäftsführer der Casino, der Lotterien und des neuen Pokersalons in der EU leben müssen. Die Anzahl der Geschäftsleute in diesem Bereich, die zu einer Vertretung benötigt werden, müssen in Österreich zu leben um den Kriterien des Aufsichtsrechts des Finanzministers Genüge zu tun.
Auch diese Verstärkung wird in dem Regierungsentwurf festgehalten. Die Rechtsanwaltskammer, welche sich im Begutachtungsprozess mit der Kontrolle von Glücksspieleinrichtungen und dem Vollzug der amtlichen Schritte befasst hat, nahm sich daran ein Beispiel.
Ein weiteres Hindernis für kleinere Firmen sind die Kapitalkriterien, welche schon im gültigen Glücksspielgesetz vorhanden sind. Ein Anbieter von Lotterien braucht minimal 109 Millionen Euro an eingezahltem Grund- oder Stammvermögen, ein Anbieter einer Spielbank braucht 22 Millionen. In Österreich werden nur die Casinos Austria, ihr Tochterunternehmen, die Lotterien und schlussendlich Novomatic diesen Vorgaben gerecht.
Die separate Buch- und Geschäftsführung im Hinblick auf alle Betriebe in Österreich betrifft die Casinoanbieter und die Lotteriebetreiber gleichermaßen. Wenn alles planmäßig vorangeht, soll der Nationalrat die geplante Novellierung des Gesetzes noch vor Weihnachten durchwinken.
Die Gesetzeserneuerung von vor zwei Jahren und diesem Jahr waren das Ergebnis eines langen Hin und Her. Die Interessen von Bund und Ländern und der Streit, wer welche Steuereinnahmen enthält, kollidierten. Zudem war es so, dass weder die Casinos Austria noch der Automatenproduzent Novomatic zu viel von ihrer Macht abtreten sollten.
Novomatic hat gute Kontakte zur Politik. Die beiden Erneuerungen wurden zugunsten der beiden Konzerne durchgeführt, Spielerschutz und die Kompatibilität mit dem EU-Recht spielen hier eine untergeordnete Rolle.
Auch die Vorgaben des Online Glücksspiels hat man sehr zum Verdruss des einheimischen Online Wettbetreibers Bwin nicht beachtet. Dieser wird nach der Verschmelzung mit PartyGaming Wien wohl in Bälde den Rücken kehren.
geschrieben am 16.12.2010 von Alexander Peters
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