VER.DI will Glücksspielmonopol behalten
Der Bundesarbeitskreis VER.DI befürwortet auch weiterhin die Beibehaltung des Glücksspielmonopols hierzulande.
"Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (VER.DI) ist über den Entschluss des EuGH vom 3.Juni dieses Jahres, in der die zwei holländischen Vorlagefragen deutlich für ein gültiges Glücksspielmonopol in Europa befürwortet wurde“, so Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von VER.DI.
Man bleibe, so Stracke, beim Glücksspielmonopol hierzulande und habe dies auch in der Stellungnahme zur Verbesserung des Vertrages in schriftlicher Form begründet. Die höchsten Richter der EU haben entschieden, dass Beschränkungen in der Dienstleistungsfreiheit rechtens sind, wenn sie beispielsweise den Zweck haben, Betrug und Kriminalität vorzubeugen. Die entsprechenden nationalen Gerichte haben die Aufgabe zu entscheiden, ob diese Ziele verfolgt werden.
Spiele im Netz sind immer gefährlicher als andere. Man bleibe bei seiner Ansicht, dass Glücksspiele im Netz auch in Zukunft nicht mehr bereitgestellt werden dürfen. So werden laut Stracke die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 festgelegten Prinzipien zur Beibehaltung des Monopols in Deutschland nicht angetastet.
Dem Wunsch mancher Anbieter, von Glücksspiel hierzulande ab dem Jahr 2012 innerhalb des Monopols großzügig Werbung machen zu dürfen, und noch Glücksspiele, die ein besonderes Suchtpotential haben anzubieten, darf infolge einer Abänderung des Vertrages nicht Folge geleistet werden. Diese Ziele werden vom Bundesarbeitskreis Spielbanken in keinster Weise befürwortet.
geschrieben am 22.06.2010 von Laura Koch
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