Türkisches Online Poker Verbot von 2007 sorgt in der Türkei für Aufregung
In der türkischen Gesetzgebung bezüglich des Glücksspiels gibt es seit drei Jahren keine Ruhe, denn Onlinepoker ist seit Ende Februar gesetzlich untersagt. Die türkischen Behörden zeigten sich in Bezug auf die Ausführung des Gesetzes eher gediegen. Doch seit Ende 2007 wird ein Verstoß gegen das Gesetz wirklich bestraft. Dass dies eintreten würde, war schon sofort nach der Gültigkeit des Gesetzes abzusehen.
Der Zahlungsvermittler Neteller trat genau zu diesem Zeitpunkt den Rücktritt vom türkischen Markt an. Man begründete dies damit, dass Gesetzgeber, Zahldienste und Onlineglücksspielanbieter Wege gegangen seien, die die Unsicherheit in Bezug auf bestimmte Aktivitäten in Verbindung mit dem Onlineglücksspiel noch erhöht hätten. Das Risiko wollte Neteller nicht eingehen und seine Dienstleistungen noch weiter am virtuellen Glücksspielmarkt anbieten.
Damit soll einem verwandten Ereignis in den Vereinigten Staaten vorgebeugt werden. Im Januar 2007 geschah es, dass zwei der Gründer von Neteller in den USA einfach in Haft genommen wurden. Dies sollte die Lektion erteilen, dass die Behörden nach dem Inkrafttreten des „Unlawful Internet Gambling Enforcement Acts“ strikter handeln. Als Konsequenz wurden alle Konten der amerikanischen Neteller-Benutzern gesperrt und wurden bis dato nicht freigeschaltet. Weil Neteller nicht möchte, dass dies den Benutzern in der Türkei ebenfalls geschieht, hat es sich rechtzeitig aus dem Markt zurückgezogen.
Die offizielle Erklärung beinhaltete, dass aufgrund der im Jahre 2007 in Kraft tretende Gesetze in der Türkei, wonach das Angebot von speziellem Glücksspiel durch in- und ausländische Unternehmen an die türkischen Bürger untersagt wurde, das Unternehmen beschloss sich aus freien Stücken aus dem Bezahlgeschäft für Onlineglücksspiele zurückzutreten. Neteller hatte wohl den richtigen Riecher, denn ungefähr 10 Monate später lässt die türkische Zeitung Zaman verlauten, dass das Verbot von Onlineglücksspiel härter umgesetzt werden soll. Damit soll es nicht nur den Firmen, sondern auch und besonders den Pokerspielern an die Gurgel gehen. Laut der Zeitung wurden bereits über 3000 Onlinespieler mit einer Verwaltungsstrafe von etwa 60 Euro belegt.
Lediglich das reine Anmelden reicht schon, denn dies stellt für die Behörden bereits eine Open Session dar, dies reicht schon aus, um eine Strafe zu bekommen. Die technischen Auswahlkriterien der Behörden, nach denen sie agieren, stellt der Zeitungsartikel nicht dar. Denn die Exekutive kann nur über den Provider erfahren, wer wann und wo gespielt hat. Es wäre eine interessante Information, zu wissen, welche Provider mit dem Behörden kooperieren und ob nach dem neuen Gesetz alle Provider verpflichtet, ihre Daten preiszugeben.
geschrieben am 28.04.2010 von Alexander Peters
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