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In Berlin ist guter Rat teuer


Der Finanzsenator von Berlin kam noch nie in den Genuss, ein Gewinnerlos zu ziehen. Er denkt, dass er bei der vom Senat abgesegneten Anhebung der Vergnügungssteuer in Bezug auf die Gewinnspielgeräte mehr Erfolg hat.

Diese Steuer, die bislang 11 Prozent betrug will man in der rot-roten Koalition zu Beginn des folgenden Jahres auf 20 Prozent auf die Bruttospielgewinne pro Spielautomaten anheben. Den Berechnungen des Finanzsenators zufolge würden sich durch diese Anhebung die Erträge in diesem Sektor des Bundeslands Berlin von bislang 16 Millionen Euro auf 25 Millionen pro Jahr steigen.

Der Senator will somit auch gegen das unkontrollierte Ansteigen der Spielhallen vorgehen, da sie eine enorme Gefahr für das Glücksspiel darstellen. Die Automaten im Land sind mit rund 10.100 binnen vier Jahren fast doppelt so hoch geworden.

Die angehobene Steuer gelte für alle Betreiber von Gewinnspielautomaten. Eine Ausnahme sind dem Geschäftsführer der Spielbank in Berlin zufolge, welche sich am Potsdamer Platz befindet, die beiden Berliner Spielbanken mit Zulassung des Staates. Diese sind aber verpflichtet, Steuern anderer Art zu entrichten.

Die Veränderung dieses Gesetzes muss noch vom Landesparlament freigegeben werden. Der Senator hat mit seinen neuen Gesetzesvorschlag beim Vorsitzenden des Verbandes der Berliner Automatenkaufleute im Bereich Berlin und Ostdeutschland heftigen Unmut ausgelöst, letztere will etwas gegen die vorgesehene Neuerung unternehmen.

Er merkte an, dass seine Industrie schon 2010 bereits eine satte Steuererhöhung hinnehmen musste. Diese Steueranhebung würde zur Folge haben, dass rechtmäßige Spielstätten geschlossen werden müssen und die illegalen mehr Zuwachs verzeichnen können.

Auch die CDU ist mit diesem Gesetzesentwurf alles andere als einverstanden. Die Sprecherin im Bereich Stadtentwicklungspolitik kritisierte, dass die rot-rote Koalition die Zahl der Spielhallen nicht reduzieren, sondern von der Spielsucht profitieren wolle.

Diese Position ist moralisch nicht vertretbar, da die Erkrankten keinen Schutz biete, sondern diese ausnutze.



geschrieben am 15.12.2010 von Alexander Peters






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