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Schleswig-Holsteinisches Glücksspielgesetz gerät ins Wanken


Nachdem die Grünen ein Gutachten in Auftrag gegeben hatten, welches vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags durchgeführt wurde, nutzen sie dieses nun, um das Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein anzufechten und in Frage zu stellen.

Monika Heinold stellte das Gutachten in Kiel vor und forderte die Parteien CDU und FDP danach auf das Gesetz wieder aufzuheben. Gründe hierfür seien die verfassungsrechtlichen Probleme, die das Gutachten bei dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz aufgedeckt habe.

Auch die SPD gibt an, dass es notwendig sei, eine einheitliche Regelung für das Glücksspiel in Deutschland zu finden. Eine einheitliche Regulierung wäre die einzige Möglichkeit und diese läge in der Verantwortung der Landesregierung. Laut Grünen sei das Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz bereits gescheitert, obwohl es ja voraussichtlich erst ab Januar 2012 in Kraft treten soll. Gründe hierfür werden in den "Abgaben" gesehen, die laut Gutachter als Steuern zu bewerten seien.

Diese würden unter dieser Prämisse in den Länderfinanzausgleich fließen. Die zusätzlichen Mehreinnahmen, von denen die CDU vorab bereits gesprochen hatte, wären damit hinfällig. Unter dieser Voraussetzung würde das ganze Gesetz in Frage gestellt werden müssen, so Heinold. Auch sieht die Partei der Grünen eine Benachteiligung von ausländischen Glücksspielanbietern in dem Gesetz, da sie unter die höhere Rennwett- und Lotteriesteuer fallen und damit den inländischen Anbietern gegenüber benachteiligt wären.

Das ausschließlich in Schleswig-Holstein verabschiedete Glücksspielgesetz und der damit verbundene Alleingang des Bundeslandes sorgten überall für Aufregung. Als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein dadurch von den anderen Bundesländern abgewendet.

Entgegen der Vorstellungen der anderen Bundesländer soll laut dem Glücksspielgesetz Online-Poker erlaubt werden und es sollen unbegrenzt Anbieter im Bundesland zugelassen werden. Auch hier legten die Ministerpräsidenten der übrigen Länder erst eine Anzahl von 7 Anbietern, später eine Herausgabe von maximal 20 Lizenzen fest, was klar im Wiederspruch zu der nicht Begrenzung in Schleswig-Holstein steht.

Die Angst, dass Schleswig-Holstein zum deutschen El Dorado verkommt teilt auch Monika Heinold. Neben dieser Angst habe das Gutachten jedoch auch frei gelegt, das es an der Zeit ist, für das Bundesland die Notbremse zu ziehen, so Heinold. Wie sich die Lage diesbezüglich entwickeln wird bleibt weiterhin spannend.



geschrieben am 22.12.2011 von Nina Berger






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