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Lizenzvergabe kann durch die Stadt nicht gestoppt werden


Der Sozialausschuss hat in einer Konferenz über das Thema Spielsucht diskutiert. Gerade zu dieser Zeit, wo alle Länder über die Liberalisierung und Regulierung des Glücksspiels nachdenken, scheint das Thema Spielsucht mehr und mehr in den Hintergrund zu rutschen. Auf dem Kongress wurde eingehend darüber gesprochen.

Vertreter von der AGJ-Suchtberatung und der Drogenhilfe Lahr stellten bei dem Kongress ihre Ergebnisse zu den Studien rund um das Thema Spielsucht vor. Am Beispiel Lahr haben die Zuständigen sich intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt und konnten daher vorzeigbare Ergebnisse präsentieren.

Die Spielsucht habe den Ergebnissen zu Folge stark zugenommen. Als Begründung hierfür wird angegeben, dass die Anzahl der Spielautomaten im Ort und der Umgebung in den letzten Jahren drastisch zugenommen habe. Durch mehr Möglichkeiten dem Glücksspiel an Automaten nachzugehen, geraten immer mehr Menschen in diese Abhängigkeit.

Die Spielsucht und damit die Abhängigkeit beginnen oft bei allen Menschen gleich. Ein Spieler probiert sich das erste Mal an einem Spielautomaten oder einer anderen Glücksspielvariante aus. Entweder gewinnt der Spieler oder er verliert dabei. In beiden Fällen gibt es Personen, die sich dadurch zum weiterspielen veranlasst fühlen. Entweder, im Falle des Verlusts, um das Minus wieder auszugleichen oder im Falle des Gewinns, weil noch mehr gewonnen werden soll. In beiden Fällen befindet sich der Spieler bei diesen Gedankengängen schon in den Anfängen der Spielsucht.

In Lahr befinden sich derzeit rund 290 Spielautomaten, verteilt auf Spielhallen und Gaststätten. Dies bietet für die Spielsüchtigen viele Möglichkeiten ihre Sucht zu befriedigen. Seit 2009 haben sich die Steuereinnahmen bis heute durch das Glücksspiel in der Region fast verdoppelt. Doch die Lizenzvergabe kann die Stadt nicht beeinflussen.

Laut Bürgermeister Guido Schöneboom lassen sich die vermehrten Steuereinnahmen durch die Erhöhung der Steuer erklären, die gemacht wurde, um Glücksspieler von der Sucht fernzuhalten. Bevor Lizenzen vergeben werden, werden die Bewerber und die Grundlagen eingehend geprüft.

Ergibt diese Prüfung jedoch keine Fehler, dann können die Zuständigen die Lizenz auch nicht ablehnen, sondern müssen diese vergeben.



geschrieben am 29.12.2011 von Laura Koch






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