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Schafft EuGH-Urteil für Niederlande Präzedenzfall für Glücksspielvertrag in Deutschland?


Das Glücksspiel hat es zur Zeit nicht leicht, erst wurde "Texas Hold’em" in der Schweiz für unrechtmäßig befunden und nun hat der Europäische Gerichtshof sich entschieden, das das Monopol auf Online Glücksspiele rechtmäßig ist.

Dieses Urteil wurde zwar in einem niederländischen Fall getroffen, doch auch hierzulande fühlen sich die Wettanbieter sicherer. In einigen Ländern der EU ist das Glücksspiel im Netz untersagt. Sogar staatlichen Anbietern ist es nicht erlaubt, online Wettangebote zu unterhalten und Werbung dafür zu machen. Das Urteil des EuGH bekräftigt nun die Länder in ihrer Gesetzgebung, dass das Verbot von Wetten im Netz rechtmäßig ist. Die Richter beriefen sich bei ihrem Richterspruch auf die These, dass das staatliche Monopol im Kampf gegen Spielsucht und Kriminalität eine gute Waffe sein.

Private Anbieter könne man kaum überwachen, deshalb seien sie auf gefährlicher als andere Glücksspiele. Sporting Exchange (Betfair), ein Sportwettenanbieter, der seinen Sitz und seine Zulassung in Malta und Großbritannien hat, stellte in Holland seine Plattformen bereit und bot dort Wetten an. Betfair hat keine Zweigstelle in Holland. Das Unternehmen klagte nun auf Anerkennung der britischen Zulassung durch die Niederlande, dabei berief sie sich auf das in der EU geltende Recht auf freien Dienstleistungsverkehr.

Die Richter des EuGH sahen dieses Grundrecht als zweitrangig an, wenn es der Vorbeugung von Kriminalität zugute kommt. Folglich sind die anderen EU-Staaten nicht verpflichtet, Wettlizenzen zu akzeptieren, die in einem anderen EU-Land ausgestellt wurden. Hierzulande und in der restlichen EU findet dieses Urteil bei den staatlichen Wettanbietern großen Zuspruch. Der Dachverband der nationalen Lotterieunternehmen in der EU und der deutsche Lotto- und Totoblock waren über dieses Urteil sehr erfreut.

Der EuGH habe damit die am Gemeinwohl orientierte Glücksspielregelung hierzulande bekräftigt. Das positiv ausgefallene Urteil gibt den staatlichen Lotterieanbietern in der Bundesrepublik für ein kommendes Verfahren über das deutsche Monopol viel Hoffnung. Denn auch für die Bundesrepublik steht ein Urteil an. Private Anbieter klagten gegen deutsche Gerichte, die ihnen mit dem Argument des staatlichen Monopols verboten hatten, Wetten aus anderen Ländern der EU hierzulande anzubieten.

Die Gerichte in der Bundesrepublik gaben den Fall an den EuGH weiter, der darüber entscheiden muss, ob die Regelungen in Deutschland rechtmäßig sind. Und dass, obwohl sie nicht für alle Glücksspiele gültig sind. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag von 2008 dürfen Glücksspiele nur von Lottogesellschaften der jeweiligen Bundesländer angeboten werden. Pferderennen, Automaten und Casinos sind davon ausgenommen.

Der Staatsvertrag hat in allererster Linie den Zweck Spielsucht und Kriminalität zu bekämpfen. Man darf also den weiteren Verlauf gespannt mitverfolgen.



geschrieben am 14.06.2010 von Nina Berger






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