Casino | Casino Bonus | Einführung | Erfolgreich Spielen | Spielregeln | Warnungen | Casino Software | Lizenzierungsländer | Spielsucht |   Bezahlsysteme | Gesetze | Überwachungsorgane | Casino Artikel | Impressum | Datenschutzerklärung

Glücksspiel in der Schweiz


Sowohl in der Schweiz wie auch in vielen anderen Ländern wächst der Beliebtheitsgrad des Glücksspiels weiter an, vorrangig im Online Bereich.

Das Online Glücksspiel ist zwar direkt nicht überall erlaubt, jedoch können die Behörden nichts ausrichten, wenn der Anbieter eine Lizenz in einem Drittstaat besitzt. Im Gegensatz hierzu ist das Angebot verschiedener Glücksspiele im Gastgewerbe nicht immer gestattet und kann für die Wirte und Betreiber rechtliche Folgen haben. Für die Regelung bezüglich der Glücksspiele im Gastgewerbe, also was ist erlaubt und was nicht, gibt es zwei Bundesgesetze.

Auf der einen Seite gibt es das Spielbankgesetz (SBG), durch welches das Glücksspiel im Allgemein geregelt wird. Darüber hinaus gibt es ein weiteres Gesetz, welches im Speziellen die Lotterien und gewerbsmäßigen Wetten erfasst, es nennt sich Lotteriegesetz. Es gibt also, auch in der Schweiz, bestimmte Glücksspiele, die gestattet sind und bestimmte, die es nicht sind. Dies ist eindeutig festgelegt in den besagten Gesetzen, die durch verschiedene Verordnungen und Konkordate im Weiteren unterteilt sind.

Zu einem der beliebtesten Spiele zählt das Kartenspiel Jassen in der Schweiz. Dieses fällt unter die Rubrik Geschicklichkeitsspiele und kann aus diesem Grund im Gastgewerbe gespielt werden, sogar gegen Geld und auch in Turnierform. Geregelt wird dies durch das SBG. Laut diesem ist das Durchführen und Veranstalten von Glücksspiel im Gastgewerbe verboten, daher ist es im Fall Jassen besonders wichtig, dass dieses Spiel offiziell als Geschicklichkeitsspiel eingestuft wurde. Trotzdem muss auch das Angebot von Geschicklichkeitsspielen laut Gesetz geregelt stattfinden, weshalb es anmeldepflichtig ist und bestimmte Regelungen berücksichtigt werden müssen.

Des Weiteren sind Lotto und Bingo in der Schweiz erlaubt und fallen unter die Regelungen des Lotteriegesetzes (LG). In diesem ist festgelegt, dass unter Lotterien Veranstaltungen verstanden werden, bei denen gegen Einsatz von Geld Lose, Zahlen oder ähnliche Dinge gezogen werden, die über den Gewinn/Gewinner entscheiden. Da in der Schweiz ein Lottomonopol vorhanden ist, welches Swiss-Lotto inne hat, sind Lotterien, die durch private Anbieter veranstaltet und durchgeführt werden eigentlich verboten, jedoch gibt es im LG zwei Ausnahmen.

Zu den Ausnahmen zählen Lotterien, die der Wohltätigkeit dienen, wie zum Beispiel Bingo-Abende oder Lotto-Abende, die in regionalen Zeitungen angeboten werden und einem gemeinnützigen bzw. wohltätigen Zweck dienen. Dies ist meist Vereinen und Organisationen vorbehalten, so dass einzelne Personen kaum als Veranstalter für solche Events in Frage kommen, also auch kein Wirt oder Barbesitzer.

Einzelpersonen, wie zum Beispiel Barbesitzer, haben lediglich die Möglichkeit ihr Geschäft für einen solchen wohltätigen Bingo- oder Lotterie-Abend zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung über die Durchführung von solchen Veranstaltungen trifft eine eigens dafür is Leben gerufene Kommission: die Lotterie- und Wettkommission. Zusätzlich sind außerdem die kantonalen Vorschriften zu beachten, je nachdem wo die Veranstaltung stattfindet, denn jeder Kanton hat eine eigene Lotterieverordnung.

Verboten sind in der Schweiz allerdings sowohl Poker als auch Sportwetten. Beim Poker wurde entschieden, dass das beliebte Kartenspiel nicht unter die Rubrik Geschicklichkeitsspiel falle, sondern zu dem Glücksspiel gezählt werden müsse. Vorab allerdings wurde das Pokerspiel zu den Geschicklichkeitsspielen gezählt, jedoch wurde anschließend, nachdem das Spiel in der Schweiz einen enormen Boom miterlebte und in fast jedem Gastgewerbe und auch in eigens für Poker gegründeten Institutionen angeboten wurde, durch das Bundesgericht entschieden, dass man das Kartenspiel doch zum Glücksspiel zählen müsse.

Seitdem das Pokerspiel unter das Glücksspiel fällt, ist es nur noch in Casinos gegen Geldeinsatz spielbar. Ohne Geldeinsatz dürfte man das Spiel auch privat verfolgen, jedoch scheint hier das Interesse der Pokerfans nicht sehr hoch. Die Unterscheidung zwischen Poker und Jassen und der Zuordnung des einen Kartenspiels als Geschicklichkeitsspiel und des anderen als Glücksspiel ist äußerst fragwürdig und zieht auch oft wieder die Aufmerksamkeit und den Ärger der Pokerfans auf sich.

Ähnlich wie beim Poker kam es zu einem unglaublichen Boom im Internet im Bereich der Sportwetten. Diese fallen in der Schweiz auch unter das LG. Wie in jedem Bereich gibt es in der Schweiz Ausnahmen für dieses Verbot, denn zum Beispiel im Kanton St Moritz sind Pferdewetten erlaubt. Für die Gastronomie jedoch ist das Ausrichten und Anbieten von Sportwetten nicht zu empfehlen, da es eindeutig verboten ist und bei Zuwiderhandlung hohe Strafen mit sich bringt.

Ein weiteres Verbot gilt für Spielautomaten und Casinospiele, diese sind den Spielbanken vorbehalten. In der Gastronomie ist das Aufstellen von Glücksspielautomaten verboten. Es gibt jedoch auch bei den Automaten, ähnlich wie bei Kartenspielen, die Unterscheidung zwischen Geschicklichkeits- und Glücksspiel. Hierüber entscheidet die Spielbankenkommission mit Berücksichtigung des kantonalen Gesetzes. Ansonsten sind die Automaten, bei denen die Spieler Geld gewinnen können in der Gastronomie nicht gestattet.

Diese Auflistung zeigt eindeutig, dass für die Gastronomie in Bezug auf Glücksspiele strenge Gesetze herrschen und abgesehen von Jassen, Lotterien und Bingo bei wohltätigen Veranstaltungen keine Erlaubnis vorliegt. Dies schränkt die Wirte in Bezug auf Glücksspiel sehr ein, jedoch liegt es in eigenem Ermessen, ob sie darauf verzichten können oder ob sie ihre Existenz riskieren, denn bei Zuwiderhandlungen können hohe Strafen auf die Wirte zukommen.



geschrieben am 21.12.2011 von Alexander Peters






Weitere Casino Artikel

21.12.2011 - MrGreen als "Beste Gaming Seite“

21.12.2011 - Glücksspiel in der Schweiz

20.12.2011 - Schleswig Holstein fühlt sich im Recht

20.12.2011 - Fünf Bewerbungen für Nevada

19.12.2011 - Weihnachts-Sonderaktion im Roxy Palace

19.12.2011 - Online Casinos feiern Weihnachten mit besonderen Aktionen

16.12.2011 - Mehr Prävention und stärkere Bekämpfung des illegalen Glücksspiels

16.12.2011 - Kambodscha als neues Casino Paradies

15.12.2011 - Die Anzahl der Spielautomaten wächst in Großbritannien

15.12.2011 - Bonus im CastleCasino über Facebook und Twitter





Gratis Testberichte sowie kostenlose Casino Bonus Aktionen direkt an die Mailbox:

Name:

Email:


Alle Artikel zu online Casinos, Wetten und Glücksspiel findet man im Archiv nach Monaten geordnet:

2012-052012-42012-3
2012-22012-12011-12
2011-112011-102011-9
2011-82011-72011-6
2011-52011-42011-3
2011-22011-12010-12
2010-112010-102010-9
2010-82010-72010-6
2010-52010-42010-3
2010-22010-12009-12
2009-112009-102009-9
2009-82009-72009-6
2009-52009-42009-3
2009-22009-12008-12
2008-112008-102008-9
2008-82008-72008-6






Die Inhalte dieser Website dienen der Unterhaltung und der Information. Die Benutzung dieser Information ist je nach zuständiger Gerichtsbarkeit eventuell verboten. Informieren Sie Sich bei den für Sie zuständigen Behörden bevor Sie spielen. Die abgedruckten Inhalte wurden sorgfältig recherchiert. Sie entsprechen dem allgemein gültigen Wissensstand. Dennoch kann keine Gewähr für die Inhalte übernommen werden.