Glücksspiel Gewinne zählen als Einkommen
Das Sozialgericht Konstanz entschied vor kurzem, dass Personen, die soziale Leistungen vom Staat beziehen, Glücksspiel Gewinne vollständig angeben müssen. Diese werden dann mit den Leistungen verrechnet.
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Durch die Ehrlichkeit eines Spieler wurde dieses Verfahren ausgelöst. Der Hartz IV Empfänger verbrachte erfolgreich viel Zeit im Casino, das hätte er in seiner sozialen Lage jedoch lieber für sich behlaten. Die regelmäßig großen erspielten Erträge gab er bei der ARGE als Privateinnahmen an.
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Die Gewinne wurden auf die Leitungen des Spielers angerechnet, die ARGE kürzte somit das Geld des Hartz IV Empfängers. Empört über die Kürzung seine Geldes, klagte der Mann beim Sozialgericht in Konstanz. "Einnahmen aus dem Glücksspiel sind keine Einnahmen aus Beschäftigung oder freier Arbeit", begründete der Rechtsanwalt des Mannes dessen Klage. "Die Klage ist rechtens."
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Für den Richter sah die Sache jedoch anders aus. Glücksspiel Gewinne zählen als Einkommen und werden damit auf die Hartz IV Bezüge, sowie alle anderen Sozialleistungen angerechnet. Begründet wurde diese Entscheidung damit, das auch das Geld von Kapitalspekulationen als Einkommen gezählt würde.
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Außerdem wies das Gericht darauf hin, dass der Spieler seine Ansprüche auf Unterstützungsleistungen dank seiner Spieleinnahmen komplett verlieren könnte. Daraufhin nahm der Mann die gekürzten Leistungen in Kauf und zog seine Anklage zurück. Die volle Summe erhält der Mann wieder sobald sein Glück nachlasse, das versicherte die ARGE.
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Der Grundstein für viele weitere Verfahren wurde mit diesem Urteil gelegt. "Es gibt eine Menge Berufsspieler, die ihre Gewinne nicht bei den zuständigen Behörden angeben", meinte ein Sprecher der ARGE auf Nachfrage. "Mit diesem Urteil haben wir nun ein Werkzeug in der Hand, diesen Missstand schnell zu beheben und die Unterstützungen denjenigen zukommen zu lassen, die eben kein Glück haben."
geschrieben am 01.02.2010 von Martin Steiner
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