Geldspielgesetz findet Mehrheit in Liechtenstein
Die zweite Lesung des Geldspielgesetzes wurden im Landtag zum größten Teil angenommen. Nur der Rahmen der Geldspielabgaben für die Casinos brachte einige Anträge mit sich. Die Regierung konnte aber ihren Plan einen Rahmen von 12, 5 bis 40 Prozent etablieren.
Neben ein paar kleinen Änderungen hat die Regierung seit der ersten Lesung auch auf Vorschlag von Abgeordneten hin drei größere Veränderungen in das Gesetz eingebaut. Hierfür sprach der Fraktionssprecher VU seinen Dank aus.
Es stieß auf allgemeines Wohlwollen, dass die Regierung die Einrichtung des Geldspielfonds nicht in Anspruch nahm und spätestens sechs Jahre nach der Gültigwerdung des Gesetzes einen Entwicklungsbericht über den Verlauf in der Entwicklung des Geldspielwesens erstellen will.
Nur die Tatsache, dass der größte Abgabesatz für Casinos von 33 auf 40 Prozent hochgeschraubt wurde, fand nicht bei allen Abgeordneten großen Andrang. Unterschiedliche Abänderungsanträge fanden verschiedene Zustimmung, doch leider keine Mehrheit.
Eine überzeugende Mehrheit von 20 Stimmen bei 22 Abgeordneten konnte das aber das komplette Gesetz in der Schlussabstimmung. Unter Berücksichtigung der Referendumsfrist kann es am 1. Januar nächsten Jahres gültig werden.
geschrieben am 12.08.2010 von Martin Steiner
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