Fiskus verdient sich an Spielautomaten eine goldene Nase
Überall gibt es neue Spielautomaten. Die Gemeinden wollen nicht nur kontrollieren sondern auch kassieren. Spielhallen sind nichts Schlimmes. Doch zur Renaissance eingeschlafener Einkaufsstraßen können sie mit Sicherheit keinen Beitrag leisten, so der Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebunds. Spielsalons seien schon von außen anders als Restaurants oder Einzelhandelsgeschäfte.
Sie seien, wie andere gewisse Etablissements auch, abgeschottet. Eine eigene kleine Welt, die die Bürger nicht sonderlich anspricht. Deswegen warnt der Direktor die Kommunalpolitiker davor, dem unkontrollierten Wachstum tatenlos zuzusehen. Verbote hält er zwar nicht für besonders gut, aber es sei sinnvoll, dass die Stadt mit den Hausbesitzern Kontakt aufnimmt.
Vermieter müssen diese Folgen erkennen können. Jede 100 Meter ein leerstehendes Ladengeschäft bringe auch ihnen keinen Nutzen, das sich dies deutlich im Bodenpreis zeigt. Das Geschäft mit den Automaten floriert.
Über 28 Millionen Euro gaben die Spieler im letzten Jahr allein in Frankfurt an Automaten aus. 12,8 Millionen Euro waren es in Hessens Hauptstadt. Hieraus zieht auch der Fiskus seinen Nutzen. Die Stadt Frankfurt bekam über 3 Millionen Euro und Wiesbaden erhielt über 1 Million an Vergnügungssteuern.
Dies hätte noch höher liegen können, so der Geschäftsführer der hessischen Landesstelle für Suchtfragen. Er beschuldigt die Kommunen einer doppelten Moral. Auf der einen Seite beschweren sie sich über den Wildwuchs der Spielhallen, aber auf der anderen Seite nehmen sie ihre Möglichkeiten beim Baurecht und der Steuer nicht wahr.
Wiesbaden beispielsweise besteuert den Kasseninhalt des Geräts mit 13 Prozent und will die Obergrenze von 204,50 Euro ohne Alternativen abschaffen. Frankfurt überarbeitet zurzeit seine Satzung und möchte in Zukunft 12 Prozent bekommen, jedoch nicht mehr als 200 Euro. Die Anzahl der Geldspielautomaten im Bundesland schnellte in den letzten Jahren um 60 Prozent hoch.
Krankhafte Glücksspieler, die sich in Behandlung nutzten bis zu 80 die Geldautomaten. Seit die Automaten in den Casinos dem Glücksspielvertrag von 2008 unterworfen sind, sind viele Spieler in die Spielhallen gewechselt, so die Landesstelle für Suchtfragen. Sie verlangt eine Gleichbehandlung aller Spielgeräte.
Eine solche Beschränkung wäre nicht nötig, es sei denn, man wollte Verwaltungsaufwand einsparen. Einen gerichtlichen Streit mit der klagebegeisterten Automatenlobby braucht die Gemeinde momentan nicht zu fürchten. Die Bruttokassenbesteuerung befindet sich derzeit auf rechtssicherer Basis.
Heusenstamm im Kreis Offenbach beispielsweise kann die Steuern entbehren, da dies lange Zeit ein Problem darstellte, so der Derzernent Hajdu von der CDU. In der Nachbarstadt Obertshausen mit seinen zwei Spielhallen werden momentan Überlegungen angestellt, ob man eine Satzung einführen sollte.
Nur die Besteuerung der Automaten könne dem unkontrollierten Wachstum nicht beikommen, so der Kämmereileiter von Kassel. Die Änderung der Spieleverordnung vor vier Jahren und der Glücksspielvertrag vor zwei Jahren sei der Hauptpunkt. Die Spielrhythmen seien kürzer gemacht worden, in Casinos gebe es die Ausweispflicht, dadurch würden die Gewinnchancen höher.
geschrieben am 27.08.2010 von Nina Berger
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