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Europäischer Gerichtshof gibt dem Monopol Rückendeckung


Der Europäische Gerichtshof stellt klar, dass eine Zulassung in einem Land, das in der Eu Mitglied ist, nicht genügt, um in anderen Ländern Internetwetten anzubieten. Der Lotterie-Vorstand Stickler beurteilt die neuesten Urteile als Volltreffer.

Der EuGH macht es Internetanbietern die zumeist mit einer Offshore- Zulassung aus Malta oder Gibraltar arbeiten, immer schwerer. Entgegen aller Liberalisierungsversuche und ungeachtet, das dies eine Einschränkung der Freiheit in der Dienstleistung darstellt. Ungefähr 14 Prozesse zu diesem Thema waren seit 15 Jahren anhängig und von Richterspruch zu Richterspruch wurden sie schärfer.

Zu Beginn erlaubten die Urteile noch Auslegungen, so dass sich Monopolisten und die Konkurrenten als Gewinner ansahen. Danach ging es ziemlich schnell, was die zum größten Teil zu den Casinos Austria zählenden Lotterien, welche die Plattform Win2day leiten, als Gewinn beurteilten. Der Lotterie-Vorstand betont, dass es nur gut sein könne, wenn der EuGH nun klare Verhältnisse schaffe, das Argument der beidseitigen Anerkennung von Zulassungen sei damit entgültig entthront.

Das will sagen, dass eine Zulassung von Malta oder Gibraltar, wie sie Bwin beispielsweise hat, in anderen EU-Ländern nicht gültig ist. Der Gerichtshof legt klar fest, dass eine Lizenz in einem EU-Land nicht ausreichend sei, um in anderen Ländern Wetten anzubieten, da es beim aktuellen Stand des Unionsrechts keine beidseitige Akzeptanzpflicht gebe.

Zu den drei deutschen Fällen, zu denen am 8.September die Urteile gesprochen werden, hieß es im Schlussantrag des Generalanwaltes, dass weder die Ansiedlungs- noch die Dienstleistungsfreiheit den Anbietern das Recht gebe, eine vom Mitgliedsstaat gegebene Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Hoheitsgebiet anderer EU-Staaten Wetten anzubieten.

Dies sei erst recht bei einer Offshore- Zulassung der Fall. Zudem dehnt der EuGH wie in Verfahren in Portugal, den Niederlanden und neulich erst in Schweden seine Argumentation aus, dass Länder Glücksspiele im Netz zugunsten eines Monopolanbieters untersagen können. War zu Beginn der Spielerschutz im Mittelpunkt, ist dem EuGH nun auch die Einschränkung von Betrug und Kriminalität wichtig.

Stickler, der auch als Präsident der europäischen Dachorganisation European Lotteries fungiert, beurteilt auch wohlwollend, das der Gerichtshof nach dem Subsidiaritätsprinzip es den Ländern überlässt, wie sie Glücksspiel organisieren. In dem holländischen Prozess Ladbroke/Betfair heißt es beispielsweise, das den Mitgliedsländern frei stehe, die Ziele ihre Politik im Bereich Glückspiel ihrer eigenen Regelung folgend, festzusetzen.

Dass die Richter in den noch regelnden Fällen ihre Ansichten von Grund auf ändern, ist laut Stickler nicht realistisch. Nur die Casag verfügt zurzeit über die Zulassungen für 12 Spielbanken und die Lotterie, sie verteidigt diese mit Händen und Füßen. Sportwetten sind in Österreich schon frei. Der große Konkurrent ist der Internetwetten- und -spieleanbieter Bwin, welcher auf der Dienstleistungsfreiheit pocht und eine streng kontrollierte Öffnung des Marktes verlangt.

In der nächsten Zeit verspricht die neue Vergabe von Lotteriezulassungen und von sechs Lizenzen für Casinos neue Aufregung. Sie verlieren ab September 2012 ihre Gültigkeit. Im neuen Glücksspielgesetz, für das die Notifikation aus der belgischen Hauptstadt am 15. Juli erwartet wird, spricht man von einer klaren Interessentensuche. Für die Casinozulassungen ist ein transparentes Vergabeverfahren vorgesehen. Zur Zulassung von Lotterien hat der Europäische Gerichtshof in dem Urteil Ladbroke/Betfair auch eine hoch brisante Aussage gemacht.

Nach dieser könne eine Zulassung ohne vorherige Ausschreibung erteilt oder verlängert werden, wenn es an einem Betreiber seitens des Staates oder einem privaten, dessen Handlungen der strengen Kontrollen der Behörden unterworfen. Es werde mit Sicherheit eine spannende Sache, wie der Finanzminister diesen Abschnitt auslegen werde, so Stickler.

In Holland werde die Zulassung für De Loto nun erneuert. Er ist der Ansicht, dass auch hier keine Ausschreibung nötig sei. Aufgrund der Vorbereitungszeit und der Einspruchsfristen, müsste die Entscheidung im nächsten Jahr fallen. Stickler ist der Ansicht, dass es nach etlichen erfolglosen Anläufen an keine Regelung bezüglich des Glücksspiels im EU-Raum geben wird, der EuGH habe die Aufgaben der Politik übernommen.

Der Kommissar für den EU-Binnenmarkt Barnier arbeitet an einem „Grünbuch“. Hierin sollten Rahmenkriterien festgesetzt werden, in Bezug auf das, was unter unrechtmäßigem Glücksspiel im Netz verstanden werden soll und wie Internetzulassungen verteilt werden.



geschrieben am 26.07.2010 von Martin Steiner






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