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Der Europäische Gerichtshof sorgt mit seinem Urteil für Aufsehen


Der für das Glücksspiel verantwortliche Finanzstaatsekretär Lopatka betonte vor kurzem, dass das neue Glücksspielgesetz, dass im Sommer dieses Jahres gültig wurde, den Entschluss des Europäischen Gerichtshofs schon mit einbinde.

Die Neuregelungen sehen vor, dass es in Zukunft anstelle von 12 Zulassungen 15 Lizenzen geben wird, die nach öffentlichen Bekanntmachungen und Suche von Interessenten durch den Finanzminister,verteilt werden müssen. Es kann aber sein, dass dieses Gesetz wieder geändert werden muss. Besonders muss geprüft werden, ob und wie weit auch reine Filialen von Gesellschaften in der EU bei der Ausschreibung von Zulassungen im folgenden Jahr mitmachen dürfen.

Dies sei in dem neuen Gesetz nicht vorgeschrieben, könnte aber wegen des aktuellen Richterspruchs nötig werden. Hierbei steht der umstrittene Gesetzesabschnitt, der festlegt, dass erfolgreiche Bewerber aus dem Ausland in der EU sich innerhalb in einer Frist nach Erhalt der Zulassung eine Kapitalgesellschaft im Land etablieren müssen, im Mittelpunkt. Es ist gut möglich, dass dieser Abschnitt nun wegfällt.

Die 12 aktuellen Casinozulassungen die 2012 und 2015 ihre Gültigkeit verlieren und den Casinos Austria gehören, die existierende Lotteriezulassung und die drei Zulassungen für Spielbanken werden alle im nächsten Jahr veröffentlicht, so Lopatka. Hierbei werde, wie vom EuGH verlangt, gewährleistet, das alle Unternehmen, die in der EU zu finden sind, auch die echte und faire Möglichkeit bekommen, ihr Interesse an der Zulassung zu zeigen.

Die Vergabe der Lizenzen könnte, wie vorgesehen nach einer klaren Suche nach Interessenten, stattfinden, so Lopatka. Ob dies heißt, dass sich wirklich jeder, der an einer Spielbankzulassung interessiert ist, sich auch um eine solche bemühen kann? Man wolle alle zu Wort kommen lassen, die Interesse haben, so eine Sprecherin des Finanzsekretärs.

Dieser kann nicht feststellen, dass das Glücksspielmonopol durch den Europäischen Gerichtshof seine Grundlage verloren hat. Der Gerichtshof hat in seinen Richtersprüchen wieder bestärkt, dass das Monopol der EU-Länder in Bezug auf den Spielerschutz juristisch übereinstimmt.

Der Abgeordnete der Grünen, Pilz, der das neue Glücksspielgesetz immer stark in die Kritik genommen hat, befürwortet den Richterspruch. Infolge dieses Urteils sei es nun notwendig das Glücksspielgesetz nun komplett neu zu strukturieren, davon ist er fest überzeugt. Dies gibt die Möglichkeit, der kriminelle Wirtschaft in diesem Sektor endlich den Kampf anzusagen, so Pilz.

Der Sportwettenanbieter bwin, der an der Börse zu finden ist und das Automatenunternehmen ist angesichts dieses Urteils auch euphorisch. Dieser Richterspruch sei ein herber Schlag für die Befürworter des Monopols und ein indirekter Appell an die Politik, das Glückspiel endlich modern, langfristig und detailliert zu regeln, so die Sprecherin von bwin.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofes hätten auch bestärkt, dass die EU-Richtlinien Freiheit der Dienstleistung, Gleichbehandlung Durchsichtigkeit grob missachtet wurden. Nun sei es wichtig, die vorhandenen und neuen Casinozulassungen endlich richtig bekannt zu machen, so das Wiener Unternehmen, welches im Augenblick mit dem britischen Konzern PartyGaming fusioniert und persönlich an einer Spielbankzulassung kein Interesse zeigt.

Novomatic ist ähnlicher Ansicht. Die Entscheidung des Gerichtshofs ist soweit gut, als dass zukünftig Zulassungen für Spielbanken in einem durchlässigen Prozess verteilt werden müssen. Dies habe der Gesetzgeber in Österreich sowieso schon klargemacht, so das Unternehmen aus Niederösterreich.

Man wolle sich im Rahmen der Neuvergabe um Zulassungen bewerben, so das Unternehmen. Es steht also schon fast fest, dass Novomatic eine Zulassung erhalten wird. Der Konkurrent von bwin, bet-at-home findet sich auch im Urteil bestätigt und forderte in einer Aussendung sämtliche Mitgliedsstaaten auf, die gesetzlichen Vorgaben an den Kriterien der EU auszurichten.

Der Finanzsprecher der ÖVP Stummvoll sagte in einer Aussendung wie auch sein Parteikollege Lopatka, das das neue Gesetz zum Glücksspiel die Impulse des Gerichtshofs schon mit einbinde. Die Kritik des Gerichtshofs werde selbstverständlich auch verwertet und man werde, wenn es nötig sein sollte, Anpassungen im Gesetz durchführen, so der Finanzsprecher.

Manuel Boka vom "europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht" denkt, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen massiven Bruch mit dem System für die Gesetzgebung in Österreich darstelle. Dies sei der Fall, weil die Zulassungen nun nicht mehr freihändig verteilt werden dürfen. Die Einstellung zum Staatsmonopol muss sich dringend ändern. Der Experte sagte, dass sich der Gerichtshof immer nur einzelner juristischer Fragen, wie diesmal um die Vergabemethodik, annehmen könne.

Er habe das Thema Lotto- und Totowerbung gar nicht aufgegriffen, der deutscher Veranstalter von Glücksspiel, Engelmann, der das Verfahren ins Rollen gebracht hat, hatte an dem heimischen Staatsmonopol auch deshalb bezweifelt, da für Lotto und Toto viel Werbung gemacht wird. Prinzipiell, sagt Boka, könne sich zukünftig jeder Anbieter aus einem Land in der EU an dem Vergabeprozess beteiligen oder sollte die Info bekommen, dass ein solcher Prozess abgehalten wird.

Seiner Ansicht nach, ist es nötig, dass jeder erfolglose Kandidat die Gründe für den Misserfolg erfahren. Stickler, den Präsidenten der Europäischen Lotterien und Vorsitzender der Österreichischen Lotterien überrumpelt dieses Urteil nicht. Die Kritik der Richter war besonders auf die Sitzerfordernis der Zulassungsbewerber im Land konzentriert und dies sei mithilfe der Novellierungen des Glücksspielgesetzes immerhin ins Lot gebracht worden.

Dass der umstrittene neue Gesetzesabschnitt, nachdem erfolgreiche Kandidaten aus dem Ausland der EU innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Zulassung eine Kapitalgesellschaft im Land ins Leben rufen müssen, höchstwahrscheinlich wegfallen muss, findet Stickler durchaus ambivalent. Mit diesem Abschnitt wolle man gerne die Gelegenheit haben direkte Kontrolle durchführen zu kommen, dies sei aber grundsätzlich nicht die entscheidende Frage.

Das Urteil im Fall Engelmann beinhaltet zu den Lotterien keinerlei Aussagen. Stickler ist immer noch der Ansicht, dass die Zulassung für Lotterien, die momentan die Österreichischen Lotterien besitzen, nicht zwangsläufig bekannt gemacht werden muss. Der Europäische Gerichtshof gibt nämlich Monopolen und einzelnen Zulassungen den Vorrang, weil man damit die Risiken des Glücksspiels effektiver eindämmen kann, sagt Stickler mit Hinweis auf das niederländische Urteil im Fall Betfair vom 3. Juni dieses Jahres.

Damals habe der Gerichtshof befunden, dass sich ein einfaches Zulassungsmodell ohne öffentliche Bekanntmachung in Konformität mit dem Recht der EU befindet, wenn die Gesellschaft strengen Kontrollen des Staates unterliegt. Dies sei eine politische Übereinstimmung in Europa.

Vor kurzem habe er mit einigen Kollegen den EU-Binnenmarktkommissar Barnier besucht. Man habe dort viel Entgegenkommen für das Lotteriemonopol erfahren. Sogar im liberalisierten Großbritannien existiert nur ein Privatlotteriebetreiber so Stickler. Wie der österreichische Gesetzgeber die Interessentensuche im Bereich Lotterie- und Casinobetreiber auslege und realisiere, könne er nicht beurteilen.


Wenn die Lotteriezulassungen aber öffentlich bekannt gegeben werden, dann würden sich mehr starke und große Betreiber finden, wie etwa aus Italien, Frankreich oder Großbritannien, die interessiert sein könnten, so Stickler. Prinzipiell findet er, dass die Gruppe Casinos Austria sehr gut für eine potentielle Konkurrenz im Bereich Casino gewappnet ist.

Es ist fast sicher, dass der Automatenhersteller Novomatic in Zukunft auch eine Spielbankzulassung erhält. Wie der Rechtsvorstand von Casinos Austria Hoscher wertet auch Stickler das aktuelle Urteil zur Bundesrepublik als Ende des Staatsmonopols in Bezug auf Lotterien.

Dies sei mehr Hoffnung als Realität. Im Fall Engelmann sei nur die Verteilung der Casinozulassungen wichtig gewesen. Die Frage des Landgerichts in Linz zum Thema Werbung bei Lotto und Toto, welches den Europäischen Gerichtshof um Hilfe gebeten hatte, konnte nicht geklärt werden. Offensichtlich war dieses Thema für die Richter von untergeordneter Bedeutung, so Stickler.

Die Österreichischen Lotterien haben sich im Bereich Werbung keinen Vorwurf zu machen, denn jede Kampagne und jede Einführung von Spielen werden in Bezug auf verantwortungsvolles Spielen unter die Lupe genommen. Für den Anwalt Ruth, dessen Klient Engelmann den Prozess des Europäischen Gerichtshofs im Falle des österreichischen Glücksspielgesetzes ins Rollen gebracht hat, sei der aktuelle Richterspruch ein Balsam für die Seele.

Das Landgericht in Linz müsse nun den Prozess gegen Engelmann einstellen, denn man könne nicht Leute bestrafen, die unrechtmäßig von der Zulassungsverteilung ausgeschlossen worden sind, so der Anwalt. Sein Klient werde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um sich für eine Zulassung für eine Spielbank oder Automaten zu bemühen, so der Anwalt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann er weiterspielen, es sei denn, den Casinos Austria würde die Lizenz abhanden kommen.

Nur dann müsste Engelmann den Betrieb schließen, so der Anwalt. Seiner Meinung nach sind die Zulassungen des Noch-Monopolhalters Casinos Austria nicht rechtens. Deshalb muss der Gesetzgeber darüber nachdenken, was mit Engelmann passieren soll. Bis der Prozess gegen seinen Klienten beginne, werden wohl noch zwei bis drei Monate ins Land gehen, so die Schätzung des Anwalts. Engelmanns Spielstätte im österreichischen Zell am See habe vor kurzem Besuch von der SOKO Glücksspiel gehabt.

Dies sei die politische Revanche vor dem Richterspruch gewesen, meint der Anwalt. In Zell am See unterhalten auch die Österreichischen Lotterien einen „WINWIN“-Salon mit Automaten, die mit der Zentrale verbunden sind, sogenannte Video Lotterie Terminals. Der deutsche Staatsbürger Engelmann bekam im März 2007 aufgrund der Betreibung von zwei Spielcasinos in Linz und Schärding eine Geldstrafe von 2.000 Euro aufgebrummt.

Engelmann trat daraufhin beim Landgericht in Linz in Berufung. Dieses leitete den Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter, da es Befürchtungen hatte, ob die Glücksspielvorschriften in Österreich mit dem EU-Recht konform sind.



geschrieben am 24.09.2010 von Martin Steiner






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