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Entscheidung bezüglich des Glücksspielstaatsvertrages ist gefallen


Alle Interessierten und Involvierten der Glücksspielbranche hatten diese Entscheidung lange ersehnt und erwartet. Rund um das Thema Glücksspielstaatsvertrag und Liberalisierung des deutschen Online Glücksspielmarktes gab es einige Diskussionen und viel Uneinigkeit.

Doch dieses Verhalten war im Prinzip keine Neuigkeit, denn bereits im Jahr 2008 stimmte der zu diesem Zeitpunkt erschienene Glücksspielstaatsvertrag die Beteiligten und Betroffenen unzufrieden. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Online Glücksspiel verboten und insgesamt war der Glücksspielstaatsvertrag den meisten nicht liberal genug. Dies, erhofften sich viele, würde sich mit der nächsten Entscheidung bezüglich des Glücksspielstaatsvertrages ändern.

Leider müssen nun wahrscheinlich viele feststellen, dass dieser Wunsch höchst wahrscheinlich nicht in Erfüllung gehen wird. Am letzten Donnerstag trafen die Ministerpräsidenten der16 Bundesländer zusammen und immerhin 15 der 16 Ministerpräsidenten unterschrieben den Gesetzesentwurf für den kommenden Glücksspielstaatsvertrag. Dieser muss nun nur noch der EU-Kommission vorgelegt werden, die anschließend entscheiden wird, ob der Glücksspielstaatsvertrag in dieser Form ab 2012 für Deutschland gültig sein wird.

Die einzige Enthaltung in diesem Fall ging von Schleswig-Holstein aus. Vertreter des Bundeslandes kündigten zwar vorher an, dass diese auf eine Einigung hofften, jedoch kam diese offensichtlich nicht zu Stande, denn Schleswig-Holstein unterzeichnete als einziges Bundesland den Gesetzesentwurf nicht. Vorab bereits hatten die Zuständigen des Landes gesagt, dass die Zustimmung von Schleswig-Holstein von der Entscheidung der EU-Kommission abhängig sei, auf diese nun noch gewartet wird. Wie bekannt wurde, wurde der erste Entwurf von der EU-Kommission abgelehnt, da dieser nicht mit den EU-Gesetzen konform ging.

In dem neuen Entwurf, der noch auf die Zustimmung der EU-Kommission wartet, wurde im Vergleich zum ersten Entwurf abgeändert, dass anstelle von sieben insgesamt 20 Lizenzen für Sportwetten vergeben werden sollen. Außerdem wurde der damals zu hoch angesetzte Steuersatz nun auf 5 Prozent gesenkt. Sowohl Online Glücksspiel und Online Poker bleiben nach dem neuen Entwurf jedoch weiterhin verboten.

Den Angaben zu Folge haben sich insgesamt sieben Bundesländer offen gehalten dies nach zwei Jahren erneut zu prüfen und gegebenfalls in Bezug auf Online Glücksspiel und/oder Poker etwas abzuändern. Schleswig-Holstein jedoch hält weiterhin an dem eigens verabschiedeten Glücksspielgesetz für das Bundesland fest und zeigt mit der Enthaltung beim Unterschreiben, dass das Bundesland für die Liberalisierung des Online Glücksspielmarktes in Deutschland ist.



geschrieben am 02.01.2012 von Martin Steiner






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