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Einigung bezüglich des Glücksspielstaatsvertrages


Der künftige Glücksspielstaatsvertrag hat schon vorab für viel Aufsehen und Aufregung gesorgt, nicht zuletzt deshalb, weil die Ministerpräsidenten der Bundesländer sich lange Zeit nicht einigen konnten.

Durch die vielen Diskussionen entschied Schleswig-Holstein einen Alleingang durchzuziehen und verabschiedete vor nicht allzu langer Zeit ein eigenes, liberales Glücksspielgesetz, welches den Markt, zumindest für Schleswig-Holstein, öffnen soll. Mit diesem Schritt hatte das Bundesland sich von den anderen Bundesländern und deren Vorschlägen für den Glücksspielstaatsvertrag distanziert und bei den Entscheidungen enthalten.

Nun konnten immerhin 15 der 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer zu einer Einigung kommen und haben, ausgenommen von Schleswig-Holstein, den Entwurf für den künftigen Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet. In diesem wurde nun festgelegt, dass insgesamt vorerst 20 Lizenzen für private Sportwettenanbieter herausgegeben werden. Etwas mehr als vorher geplant, denn in dem ersten Entwurf waren nur sieben Lizenzen vorgesehen, allerdings wurde dieser ja von der EU-Kommission abgelehnt. Von den Anbietern mit Lizenz können dann ab dem kommenden Jahr Sportwetten auch online angeboten werden.

Gleichzeitig bleiben Online-Poker und andere Online-Casino-Spiele jedoch weiterhin verboten in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, die dies über ihr eigenes Glücksspielgesetz geregelt haben. Die Steuern wurden in dem neuen Glücksspielstaatsvertrag auf 5% pro Wetteinsatz festgelegt und es soll gewährleistet werden, dass die Spieler den maximalen Betrag in Höhe von 1000 Euro pro Monat nicht für Wetten ausgeben.

In Schleswig-Holstein sollen sowohl Online Sportwetten als auch Online-Poker und Online-Casinos erlaubt werden. Hier soll laut des eigenen Glücksspielgesetzes die Besteuerung bei 20 % auf den Rohertrag angesetzt werden. Sowohl bei dem Entwurf für den Glücksspielstaatsvertrag als auch bei dem Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein wurde bereits einige Kritik laut, zum Beispiel von Seiten der Automatenwirtschaft.

Im Gesetz ist nämlich vorgesehen, dass gerade die Spielhallen stärker kontrolliert werden müssen. In diesem Fall sehen jedoch die Beteiligten die Gefahr darin, dass dann die Spieler ins Internet abwandern würden, wo viel weniger Kontrolle vorherrschen würde und viele Menschen der Sucht ausgeliefert wären. Auch die Anbieter von Online-Glücksspiel und -Wetten kritisieren den neuen Entwurf.

Der Entwurf steht aufgrund der 15 Unterschriften fest und muss nur noch von der EU-Kommission abgesegnet werden. Diese hatte den ersten Entwurf abgelehnt, weil dieser deren Meinung nach gegen die EU-Rechte verstoßen hätte. Aus diesem Grund mussten die Ministerpräsidenten erneut zusammenkommen, um eine andere Regelung zu treffen. Diese wurde nun getroffen, wobei eben nicht sicher ist, ob dies den Anforderungen der EU-Kommission entsprechen würde.

Diese hatte nämlich schon beim letzten Entwurf gefordert, dass man stärker gegen den Schwarzmarkt im Bereich Glücksspiel vorgehen müsse und dieses daher legalisieren und kontrollieren müsse, um mit dem EU-Recht konform zu gehen und gegen die Spielsucht vorzugehen. Wie die Entscheidung in dieser Hinsicht fallen wird bleibt so lange weiterhin spannend, denn auch der Bundestag muss zu diesem Thema noch eine Entscheidung treffen.



geschrieben am 05.01.2012 von Laura Koch






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