Sensationelles Urteil des EuGH: Deutsches Glücksspielmonopol nicht tragbar
Der Europäische Gerichtshof hat das Staatsmonopol für Lotterien und Glücksspiele in der Bundesrepublik am 8. September 2010 für nicht rechtens erklärt. Dieses Monopol läuft europäischem Recht, genauer gesagt, der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit zuwider.
Damit nimmt der Gerichtshof den Vorschlag seines Generalstaatsanwaltes an, der schon 2 Monate zuvor für eine Abschaffung des Glücksspielmonopols in der Bundesrepublik eingetreten war.
Die Richter konnten ermitteln, dass ein Land der EU zwar prinzipiell die Berechtigung hat, die Niederlassungsfreiheit von Privatfirmen einzuschränken, wenn dies dazu dient die Spielsucht einzudämmen. Diese ist aber nach der Meinung des Gerichts in der Bundesrepublik nicht der Fall.
Der Staat geht diesem Ziel aber selbst aus dem Weg, wenn er Werbung für Glücksspiel betreibt. Damit ist laut dem Gericht klar, dass der Spielerschutz nicht im Vordergrund steht. Daher ist das Monopol nach der Ansicht des Gerichtshofs nicht angebracht und deshalb verbot das Gericht, dieses weiter aufrechtzuerhalten.
Bisher ist es nur Staatsanbietern erlaubt, Lotterien und ähnliche Glücksspiele wie beispielsweise Sportwetten abzuhalten. Viele Privatunternehmen waren dagegen per Klage vorgegangen.
Nun gibt ihnen das Gericht endlich Recht. Die Beibehaltung dieses Monopols wäre nur möglich, wenn man den Privatanbietern Einschränkungen auferlegen würde, da aber Werbung für staatliches Glücksspiel stattfinde, um Gewinne einzufahren, ist dies nicht rechtmäßig. Aus der momentanen Perspektive ist nun damit zu rechnen, dass die noch verbleibenden Einzelentscheidungen bei deutschen Gerichten ähnlich ausfallen werden.
Die Gerichte könnten zu dem Schluss kommen, dass die bundesdeutsche Regelung die Glücksspiele nicht in einer angemessenen Art und Weise begrenzt. Risikoreichere Spiele wie Automaten fallen nämlich nicht unter das Staatsmonopol.
Die Bundesrepublik wird sich nun nicht mehr davor drücken können, seinen Glücksspielvertrag von Grund auf zu verändern. Das bedeutet für die Buchmacher auch wieder ein größeres Werbebudget.
Man muss abwarten, ob der Gesetzgeber aus seinen Fehlern gelernt hat oder nicht und somit über ein Lizenzmodell für Poker und andere Glücksspiele nachdenkt, von dem die Anbieter und die Spieler gleichermaßen etwas haben. PokerStars, FullTilt und viele mehr freuen sich mit Sicherheit Eintritt auf dem deutschen Markt zu haben. Die Grünen hingegen sind anderer Meinung, für sie ist dieses Urteil aus Luxemburg alles andere als hilfreich für die Suchprävention.
Der Hauptschuldige sei in der Regierung zu suchen, besonders das Ministerium für Wirtschaft. Aus puren lobbyistischen Gründen habe man sich jahrelang dagegen gesträubt eine gute Regelung für alle Arten des Glücksspiels zu entwickeln. Hierzu zählen besonders effektive Vorgaben für Automaten in Kneipen und in Spielhallen, diese verursachten die meisten Suchtkranken. Die Regierung ist nach ihrer Ansicht nach dringend aufgefordert, etwas zu tun. Ein wirksamer Schutz der Spieler auch bei Automaten dürfe nicht mehr aufgeschoben werden.
Die Grünen verlangen eine Entschärfung der Automaten, effektive Zugangskontrollen in den Spielhöllen, die Abschaffung der Automaten aus Lokalen und ein deutschlandweit einheitliches Sperrsystem für Spielsüchtige.
geschrieben am 08.09.2010 von Laura Koch
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