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Casino oder kein Casino? Das ist die Frage in Liechtenstein


Das von Liechtenstein vorgesehene Gesetz zum Glücksspiel bringt nicht die erwünschten Ergebnisse. Es wird keine neuen Arbeitsplätze schaffen, keine exquisiten Tische für die Spielhallen ermöglichen und keine illustren Gäste anlocken.

Ein Report zur Entstehung eines neuen Glücksspielgesetzes wurde dem Landtag von der liechtensteinischen Regierung vorlegt. Am 16. und 17. März wird dieser Bericht erstmalig vorgestellt und diskutiert. Das Gesetz bedarf dringend einer Neuauflage, denn das liechtensteinische Glückspielverbot ist bereits über 60 Jahre alt und die schweizerischen Nachbarn haben das Glückspielbranche schon längst gelockert. Das Gesetz von Liechtenstein hat die Bereiche Spielbank, Lotterie, Wetten und Geschicklichkeitsgeldspiele zum Inhalt.

Doch dieser Entwurf kann nicht ganz unkritisch betrachtet werden. Kenner dieser Branche stellen fest, dass ein Grand Jeu Casino, wie das kleine Land es sich erhofft, nicht umsetzbar ist. Eine solche Einrichtung würde nicht, wie erwünscht, die Schönen und Reichen, sondern eher die soziale Unterschicht anlocken. Dazu kommt noch der Umstand, dass Black Jack und Roulette- klassische Tischspiele- allmählich aus der Mode kommen. Sie werden mit modernsten Automaten gespielt und die Einnahmen aus solchen Spielen betragen in der Schweiz 80% und im Nachbarland Frankreich sogar 90 % .

Die Casinobesucher mögen schnelle Spiele und die Spielhallen mindern durch vermehrten Automateneinsatz ihre Personalkosten erheblich. Casinos sind heutzutage keine Touristenmekkas mehr, die großen Ausnahmen sind Las Vegas, Macao, Monte Carlo und in naher Zukunft auch Singapur. Unter den Besucher der französischen und österreichischen Casinos tummeln sich nur 2 bis 4 % Touristen. Die Schweiz konnte bereits einschlägige Erfahrungen machen, was die Spielhallen angeht. Die Standorte in Arosa und Zermatt mussten zumachen, Engelberg hat die Pforten seines Casinos gar erst für Touristen geöffnet und St.Gallen, Interlaken sowie Davos fuhren beträchtliche Verlust ein.

Liechtensteins Umgebung ( wie Bad Ragaz und St. Gallen ) sind schon ausreichend mit Spielhallen versorgt. Zumal eine Konzentratation von Casinos keine Garant für schlagende Einnahmen darstellt. Ballungsgebiete mit Casinos fahren in den vegangen Jahren Verluste von ca. 30 % ein, was nicht nur mit dem Rauchverbot begründet werden kann. Für Liechtenstein wäre es wirtschaftlich klüger, ein Automatencasino mit neuster Ausstattung und kleinem Tischspielangebot einzurichten. Das Gesetz umfasst Kapitel für virtuelle Spielangebote. Sie beinhalten Klauseln zu Wettspielen, Spielbanken und Geschicklichkeitsgeldspielen. Besonders ist, das dieses Gesetz einen separaten Bereich für ein virtuelles Marketing enthält.

Es sind zudem die Vergabe von Konzessionen, wie sie zum Beispiel in Malta und Gibraltar üblich sind, vorgesehen. Normalerweise sind diese Konzessionen nur auf das Heimatland begrenzt und sie sind mit hohen Steuern belegt, die wohltätigen Zwecken und dem Sport zu Gute kommen. Diese Zulassungen nehmen auch Rücksicht auf nationale kulturelle Sitten und wollen die Gefahr einschränken. Auch der Europäische Gerichtshof stärkt die Landesmonopole mit dem Verweis auf nationale Besonderheiten, dem Schutz vor Spielsucht, Betrug, Geldwäscherei sowie Maßnahmen, die die Einschränkung von illegalen virtuellen Glückspielen betreffen.
Anscheinend sind die Glücksspielzulassungen auch außerhalb Liechtensteins gültig, was nicht sehr seriös anmutet. Spielhallen haben die Verpflichtung, ein soziales Konzept einzuhalten, das aufgrund seiner schwere Kontrollmöglichkeiten nur begrenzte Wirksamkeit hat. Dies erschwert Strafmaßnahmen gegen Casinos, besonders da keine einheitlichen Sperrbestimmungen existieren. Der Direktor des Grand Casinos gab bekannt, dass innerhalb der Casinos keine Rundumkontrolle möglich sei. Kein Wunder, dass Verbrechen von Casinomitarbeitern begangen werden, Angestellte einer Bank eine Summe von 2,5 Millionen Franken verspielen und gesperrte Spieler mit gefälschten und ausgeliehen Ausweisen trotzdem Zutritt erhalten.

Die Videoüberwachung leistet hier wertvolle Dienste, doch sie weist auch noch Mängel auf. Alles in Allem wird dieses Gesetz naiv kommentiert und Hoffnungen geweckt, die unerfüllbar sind und es werden Konflikte und Schwierigkeiten nicht zur Sprache gebracht. Dieses Gesetz hat noch viele Hürden zu überwinden, wie zum Beispiel die Zusammensetzung der Aufsichtsbehörden. In Nevada wäre es nicht möglich, dass der Präsident der Aufsichtsbehörde eine nicht endende Amtszeit hat, zudem hat der US- Bundesstaat dahingehend viel strengere Sicherheitsvorschriften.



geschrieben am 12.03.2010 von Martin Steiner






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