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Ablehnung des Gesetzesentwurfs für den künftigen Glücksspielstaatsvertrag


Der Entwurf für den Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland wurde nun endgültig von der EU-Kommission abgelehnt. 15 Bundesländer waren sich über den Entwurf einig, nur Schleswig Holstein hatte Einwände und präsentiert einen eigenen Entwurf.

Die Ablehnung des Gesetzesentwurfs wurde vorher bereits erwartet, nun kam die Bestätigung der EU-Kommission. Die Länder haben einen Monat Zeit, um den Entwurf für den Glücksspielstaatsvertrag abzuändern und anzupassen, so dass er der Kommission erneut vorgelegt werden kann.

In dem abgelehnten Entwurf hatten die Länder sich hauptsächlich auf bestimmte Punkte konzentriert. Insgesamt sollten laut Gesetzesentwurf sieben Lizenzen für die Anbieter vergeben werden.

Zudem sollte pro Bundesland nur eine Lizenz für jeweils nur ein Online-Casino vergeben werden. Der Sportwettenmarkt Deutschlands sollte geöffnet werden, während der Bereich Poker in dem Entwurf kaum berücksichtigt wurde.

Die Verabschiedung des Glücksspielstaatsvertrages wird nun vorerst nicht stattfinden. Die EU-Kommission hat sich gegen die Gesetzesvorlage entschieden und verlangt Änderungen, damit der künftige Glücksspielstaatsvertrag besser mit den EU-Rechten konform gehe und besser vereinbar sei. Dies wurde nämlich von Seiten der EU-Kommission als Grund der Ablehnung angegeben.

Innerhalb des nächsten Monats müssen bestimmte Änderungen von den Bundesländern vorgenommen werden, wenn jedoch hierbei die Kritikpunkte der EU-Kommission nicht berücksichtigt werden, könnte die Folge davon die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens sein.

Wesentliche Punkte, die als Gründe der Ablehnung gesehen werden, werden zwar nur vermutet, doch konkrete Gründe für die Ablehnung von Seiten der EU Kommission liegen bisher noch nicht vor.

Vermutungen zielen vor allen Dingend darauf ab, dass bei dem Gesetzesentwurf nur die Rede von der Vergabe von sieben Lizenzen war. Zudem konzentrierte sich der abgelehnte Gesetzesentwurf hauptsächlich auf den Sportwettenmarkt, während andere Bereiche kaum berücksichtigt wurden. Dadurch ist zwischen den einzelnen Bereichen der Glücksspielszene ein Ungleichgewicht entstanden, so zumindest die Bewertungen verschiedene Experten.

Ab nun kann die Branche gespannt sein, ob die Bundesländer die Änderungen vornehmen, in welcher Art und Weise die Änderungen ausfallen werden und was für ein Gesetzesentwurf dann im Anschluss entstehen wird.



geschrieben am 27.07.2011 von Laura Koch






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